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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | vordruck Türöffnung | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 647996 | ||
Datum | 05.10.2010 22:58 MSG-Nr: [ 647996 ] | 6374 x gelesen | ||
... und sollten bei der Türöffnung (in gutem Glauben) die nicht notwendig war (Person hat geschlafen, war nicht da....) Schäden an Tür etc. entstehen könnt ihr euch auch nicht freikaufen. Dann muss im Zweifel die Kommune den Schaden begleichen. Den "Kunden" unterschreiben lassen, das er keine Ansprüche stellt wäre nicht die feine Art, zumal es erst nachträglich geht (er wird ja in der Wohnung vermutet....) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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