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Thema | Bildzeitung vs. Rettungskarte | 29 Beiträge |
Autor | Mark8us 8S., Aldingen / Baden-Württemberg | 648059 |
Datum | 06.10.2010 12:26 MSG-Nr: [ 648059 ] | 12312 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Jakob,
auch wenn im Feuerwehrwesen oft das von Dir aufgeführte Begriffsverständnis vorherrscht, gibt es auch andere Definitionen.
Die DIN 13050, Ausgabe:2002-09 Rettungswesen - Begriffe, wurde von der Projektarbeitsgruppe 5 "Einheitlicher Sprachgebrauch", der ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz, in ihrem Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Grundlage verwendet.
Darin werden die Begriffe wie folgt definiert:
"Bergung umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind." [Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz 2006: 7]
"Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage (DIN 13050:2002-09)." [Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz 2006: 55]
Davon ausgehend, kann man also sehr wohl bei einem Verkehrsunfall von der Bergung von Unfallopfern sprechen.
Inwiefern sich der Journalist mit den Begriffen auseinandergesetzt hat und auf was er sich da stützt, kann ich natürlich nicht sagen. Aber im Zweifel gilt ja immer "für den Angeklagten". ;)
Viele Grüße
Markus :-)
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Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (2006): Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. URL: www.katastrophenvorsorge.de/pub/publications/WB%202006-SKK.pdf (Abruf am 06.10.2010)
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| 05.10.2010 21:14 |
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