Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 648089 |
Datum | 06.10.2010 16:24 MSG-Nr: [ 648089 ] | 21744 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sebastian SchmitzMeine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?
Grundsätzlich: Ja.
Schließlich muss die Stadt ja sichergehen, dass der FA Feuerwehrdiensttauglich ist. Da diese Tauglichkeit nicht fest definiert ist, dürfte die Stadt da recht frei in ihrer Entscheidung sein.
Natürlich mußt Du dich nicht diesen Untersuchungen stellen, die Folge, dass die Stadt sich bei der Tauglichkeit nicht sicher ist, ist dann aber auch nachvollziehbar.
Die Frage ist, was genau die Ärzte weitergeben sollen. Steht da drin, dass die Ärzte komplett von der Schweigepflicht entbunden werden sollen oder das das grundsätzliche Ergebnis (tauglich/nicht tauglich) weiter gegeben wird?
Letzteres wäre völlig in Ordnung. Das andere nicht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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