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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 648091 | ||
Datum | 06.10.2010 16:28 MSG-Nr: [ 648091 ] | 21739 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Stefan Brünning--- Nö. Wie bei allen Untersuchungen "Gesundheitliche Bedenken", "Keine gesundheitliche Bedenken". Mehr wird nicht gesagt. Und dazu soll man eine Einverständniserklärung unterschreiben? Auf meinem G26.3 Untersuchungsergebnis steht drin ob tauglich oder nicht. Dazu brauche ich nichts unterschreiben. Das hört sich eher nach einer Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht an. | ||||
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