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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themavordruck Türöffnung16 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW648121
Datum06.10.2010 23:02      MSG-Nr: [ 648121 ]6905 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir wollen ein Formular entwerfen, das bei Türöffnung verwendet wird, um auf der einen Seite sich bestätigen lassen das man der Eigentümer ist bzw. es sich um Amtshilfe handelt.

Welchen Hintergrund hat es, dass ihr meint ein solches Formular zu brauchen?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang eher die rechtlichen Grundlagen für die Zuständigkeit der Feuerwehr zu kennen und auf die jeweilige Einsatzsituation anzuwenden. Wenn die Feuerwehr zuständig ist und die Türöffnung zur Gefahrabwehr geboten ist, ist es (fast) egal, was neben dem Schloss noch alles kaputt ist, wenn es erforderlich war. Wenn die Feuerwehr aber nicht zuständig ist, sie quasi die Aufgabe eines Schlüsseldienstes übernimmt, sollte man eh die Finger davon lassen, da man dann auch nicht ohne weiteres einen kompletten Haftungsausschluss vereinbaren, da der juristisch unwirksam ist. Da gibt es zu viele juristische Fallen, in die man bei solchen Dingen hineintappen kann.

Und letztlich ist die Sicherung des Eigentums allein Aufgabe der Polizei. Die sind dafür zuständig, wenn die Tür einmal offen ist. Wenn die Polizei euch zur Türöffnung dazu zieht ist es Amtshilfe, das dürfte auch durch die Leitstelle ausreichend dokumentiert sein. Sollte die Polizei nicht vor Ort sein, dann ist es allein Aufgabe des Einsatzleiters zu entscheiden, ob die rechtlichen Grundlagen für eine Türöffnung vorliegen. Dann darf man anschließend die Einsatzstelle nicht verlassen, ohne das Eigentum in der Wohnung zu sichern -> Polizei.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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