Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 648127 |
Datum | 06.10.2010 23:19 MSG-Nr: [ 648127 ] | 21734 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hi,
Geschrieben von Sebastian SchmitzMeine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?
Ja, weil sie die Kriterien für Feuerwehrdiensttauglichkeit festlegen kann. Deswegen ist es möglich, dass man in manchen Feuerwehren kaum untersucht wird und andere einen durchchecken, als würde man zum Mond fliegen.
In Köln gehören zur allgemeinen Feuerwehrdiensttauglichkeit, dass jeder die G26.3 und weitere Untersuchungen absolviert. Das ist auch bei der FF Einstellungsvoraussetzung. In dem Ergebnis-Formular, das der Arzt ausfüllt steht dann nur das Ergebnis, tauglich ja/nein, ggf. welche Einschränkungen (Brille, Tragen von Lasten) und ob man erst nach 3 Jahren wiederkommen darf oder früher.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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