Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 648163 |
Datum | 07.10.2010 11:01 MSG-Nr: [ 648163 ] | 21895 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Katja MidunskyJa, weil sie die Kriterien für Feuerwehrdiensttauglichkeit festlegen kann. Deswegen ist es möglich, dass man in manchen Feuerwehren kaum untersucht wird und andere einen durchchecken, als würde man zum Mond fliegen.
In Köln gehören zur allgemeinen Feuerwehrdiensttauglichkeit, dass jeder die G26.3 und weitere Untersuchungen absolviert. Das ist auch bei der FF Einstellungsvoraussetzung. In dem Ergebnis-Formular, das der Arzt ausfüllt steht dann nur das Ergebnis, tauglich ja/nein, ggf. welche Einschränkungen (Brille, Tragen von Lasten) und ob man erst nach 3 Jahren wiederkommen darf oder früher.
Hier ist jetzt nur die Frage, ob die Amtsleitung praktisch eine Entbindung von der Schweigepflicht haben möchte (Einverständniserklärung, Ergebnisse) oder eine normale arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen will)
Das sollte der Ursprungsautor nochmal klarstellen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
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