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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBöswillige Alarmierung9 Beiträge
AutorBern8har8d G8., München / Bayern648183
Datum07.10.2010 13:23      MSG-Nr: [ 648183 ]3533 x gelesen

Auf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren.


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.

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 07.10.2010 10:57 Lars7 B.7, Zwinge
 07.10.2010 13:23 Bern7har7d G7., München
 07.10.2010 13:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:27 Hara7ld 7S., Köln
 08.10.2010 10:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:20 Lars7 B.7, Zwinge
 08.10.2010 11:32 Stef7an 7R., Garnsdorf
 08.10.2010 11:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.10.2010 11:41 Stef7an 7R., Garnsdorf

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