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in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBöswillige Alarmierung9 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648186
Datum07.10.2010 13:56      MSG-Nr: [ 648186 ]3489 x gelesen

Mahlzeit.

Geschrieben von Bernhard GlasAuf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren.

Grundsätzlich Ack.

Allerdings wird die Gebührenstelle auf Antrag Akteneinsicht bekommen, um den Einsatz abrechnen zu können. Die darf dann aber IMNSHO auch "innerhalb des Hauses" nichts weitererzählen.

Letztlich muss man aber dem Beschuldigten die Tat auch nachweisen können (sowohl für die Bestrafung als auch für die Rechnung), und alleine der Besitz eines Mobiltelefons mit einer bestimmten Nummer begründet noch keine Haftung bzw. Strafbarkeit...

Gruß,
Henning



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 07.10.2010 10:57 Lars7 B.7, Zwinge
 07.10.2010 13:23 Bern7har7d G7., München
 07.10.2010 13:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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 08.10.2010 10:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:20 Lars7 B.7, Zwinge
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 08.10.2010 11:41 Stef7an 7R., Garnsdorf

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