News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 648219 | ||
Datum | 07.10.2010 19:32 MSG-Nr: [ 648219 ] | 20905 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Sebastian Schmitz--- Wieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr? Auf welches Recht beruft er sich? Also ich habe bereits nach einer Rechtsgrundlage gesucht. Aber nicht mal was annäherndes gefunden. Wenn es keine Rechtsgrundage gibts dann kann es, meines Wissens, auch nicht zu einem Ausschluss kommen bei einer Verweigerung dieser Einverständniserklärung. Ich an Deiner Stelle wäre schon längst bei der Amtsleitung oder Wehrführung (das Gleiche??) angetreten und hätte da mal nachgebohrt. Gruss | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|