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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648221 | ||
Datum | 07.10.2010 19:56 MSG-Nr: [ 648221 ] | 20739 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Und ich halte die genannten Untersuchungen auch für höchst sinnvoll. Schießlich hat der Dienstherr eine gewissen Fürsorgeverpflichtung. Ich wäre froh, wenn die überall so ernst genommen werden würde, wie im hier genannten Beispiel. Die Forderungen nach entsprechenden gesundheitlichen Untesuchungen (und den entsprechenden Konsequenzen daraus) kann ich also nur unterstützen.Aus Sicht eines Feuerwehrangehörigen wäre ich froh, eine solche für mich kostenlose regelmäßige Gesundheitsüberprüfung zu haben. (Und würde das ggfls auch mal gegenüber meiner Krankenkasse erwähnen!) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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