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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 648222 | ||
Datum | 07.10.2010 19:57 MSG-Nr: [ 648222 ] | 20913 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Und ich halte die genannten Untersuchungen auch für höchst sinnvoll. Schießlich hat der Dienstherr eine gewissen Fürsorgeverpflichtung. Ich wäre froh, wenn die überall so ernst genommen werden würde, wie im hier genannten Beispiel. Die Forderungen nach entsprechenden gesundheitlichen Untesuchungen (und den entsprechenden Konsequenzen daraus) kann ich also nur unterstützen. Das Thema könnte man beliebig ausweiten. Z.B. Ob sich dann genug taugliche Aktive finden würden um die erforderlichen Mannschaftsstärken zu erreichen. Und wer das im Schluss zu entscheiden h at. Der Amtsschimmel?! Ich kann auch keine Kriterien oder Mindestanforderungen finden die für den Feuerwehrdienst nötig sind. Und dafür soll ich einem Amtsleiter, respektive Wehrführer offenlegen was für Medikamente ich nehme, oder ob ich eine Hepatitiserkrankung habe (hatte) oder oder oder....? Und da sehe ich das Problem das hier die ärztliche Schweigepflicht umgangen werden soll. Ich hätte weniger dagegen wenn der Amtsleiter Grenzen und Mindestanforderungen stellt die DANN medizinisch überprüft werden könnten. Und dann kann das Tauglich oder Nicht-Tauglich kommen. Alles andere ist höchst zweifelhaft und drängt zu weit ins Privatleben ein. Gruss | ||||
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