Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 648225 |
Datum | 07.10.2010 20:06 MSG-Nr: [ 648225 ] | 20900 x gelesen |
Feuerwehrmann
Geschrieben von Markus PerschlDas Thema könnte man beliebig ausweiten. Z.B. Ob sich dann genug taugliche Aktive finden würden um die erforderlichen Mannschaftsstärken zu erreichen.
Die frage ist doch ganz einfach: Sind die, die die Anforderungen nicht erfüllen und die heute deshalb Dienst tun wirklich tauglich? oder machen wir uns da nicht was vor und schönen unsere Mitgliederstatistiken mit Personal, das den wachsenden Anforderungen des modernen Feuerwehrdienstes bei objektiver Betrachtung nicht gewachsen ist?
Geschrieben von Markus PerschlUnd wer das im Schluss zu entscheiden h at. Der Amtsschimmel?!
Wenn die regelung klar ist, d.h. Tauglichkeit nach X, Y und Z erforderlich, dann ist das doch klar.
Geschrieben von Markus PerschlIch kann auch keine Kriterien oder Mindestanforderungen finden die für den Feuerwehrdienst nötig sind.
Das ist ja das Proble das wir haben. Es reicht aus, sich halbwegs aufrecht ins Feuerwehrhaus schleppen zu können und zu sagen "ich will mitmachen".
Der Rest ist dann so wachsweich, dass wir heute eben das Problem haben, dass Hinz und Kunz zum Feuerwehrdienst zugelassen werden.
In Quasi jedem Feuerwehrgesetz der Republik steht irgend etwas von "muß den körperlichen und geistigen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sein" drin. Nur leider schreibt kein Gesetz rein, was das dann ist. Warum? Weil unsere Verbände zu feige sind, das bei der Politik einzufordern bzw. die Städte und gemeinde kein Interesse daran haben, dass das passiert (weil Untersuchungen kosten. Geld und ggf. Personalschwund).
Denn dann wären von unseren geschönten 1,X Mio. FM in Deutschland mal ganz schnell einige raus. Und dann hätte man mal die echten Zahlen dessen, was die dt. FFen in der Gefahrenabwehr wirklich an Potential aufbieten können.
Geschrieben von Markus PerschlUnd dafür soll ich einem Amtsleiter, respektive Wehrführer
offenlegen was für Medikamente ich nehme, oder ob ich eine Hepatitiserkrankung habe (hatte)
oder oder oder....?
Und da sehe ich das Problem das hier die ärztliche Schweigepflicht umgangen werden soll.
nein. Das sollst Du einem Arbeitsmediziner offenlegen. Der schaut dann, ob diese Erkrankung oder diese Medikation ein Ausschlußkriterium nach einer der verlangten Tauglichkeiten ist. Und der Doc sagt dann, ja/ ja, aber/ nein.
Mehr erfährt keiner.
Geschrieben von Markus PerschlIch hätte weniger dagegen wenn der Amtsleiter Grenzen und Mindestanforderungen stellt die DANN medizinisch überprüft werden könnten. Und dann kann das Tauglich oder Nicht-Tauglich kommen.
Aber genau das wird doch über den ansatz der G-Untersuchungen verlangt. Nicht mehr.
Hier geht es nur darum, dass jemand diese Untersuchungen bzw. die Einschätzung tauglich/ nicht tauglich des Arztes dann als verbindlichen und objektives Kriterium für die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst heranziehen will. Und das ist m.E. nicht verwerflich.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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