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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 648230 | ||
Datum | 07.10.2010 20:20 MSG-Nr: [ 648230 ] | 20840 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Fischer --- Hier geht es nur darum, dass jemand diese Untersuchungen bzw. die Einschätzung tauglich/ nicht tauglich des Arztes dann als verbindlichen und objektives Kriterium für die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst heranziehen will. Und das ist m.E. nicht verwerflich. Und genau das glaube ich nicht! Sonst könnten wir uns die Diskussion sparen. Es geht NUR um die ominöse Einverständniserklärung. Und ich denke das da der Haken hängt! Jetzt etwas OT: Ganz Deiner Meinung, das es keine Anforderungsgrenzen für den Feuerwehrdienst gibt, ist nicht gut aber zu was würde das führen? Darüber sollten wir trotzdem kurz nachdenken. Wer stellt die Grenzen auf? Wie eng werden sie gesetzt? Dann es kleinen Feuerwehren die zwei Ölspuren und einen Containerbrand im Jahr haben, beizubringen das langjährige Feuerwehrdienstleistende aufhören müssen weil sie gängige medizinische Vorgaben nicht erreichen? Alles leichter gesagt als getan. | ||||
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