Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 648235 |
Datum | 07.10.2010 21:31 MSG-Nr: [ 648235 ] | 20904 x gelesen |
Brandinspektorlehrgang, (ZF) gD
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Es ist nicht relevant, welche einsätze die Wehren heute haben, sondern für welche Lagen sie alarmiert werden sollen.
Wenn Du eine reine "Ölspurbeseitigungsmannschaft" haben willst (an die dann geringere gesundheitliche Anforderungen gestellt werden, dann kannst Du die ja auch aufstellen. nur werden die dann auch nur dafür alarmiert und nicht für Aufgaben der "richtigen" Feuerwehr.
Ja da hast du recht. Aber wie weit müssen dann "geeignete Feuerwehren" anfahren? Soll dann in einer grösseren Schadenslage z. B B4 in einer Altstadt einer Kleinstadt auf Feuerwehren warten die 15 km enfernt die geeignet sind obwohl vier Feuerwehren mit wasserführenden Fahrzeugen und viel Personal in direkter Nähe parat stehen und als nicht geeignet nicht alarmiert werden?
Passt dann hervorragend zum aktuellen Thema "Hilfsfristen" :-)
Ich verwette ein Monatsgehalt, das besonders jetzt wo die demographischen Probleme vor der Türe stehen, sich das Modell (denn als mehr sehe ich das vorerst nicht an) wie das hier diskutierte in NRW, sich flächendeckend nicht durchsetzen wird da sich besonders Feuerwehren auf dem Lande vehement wehren werden. So gut das auch gemeint ist.
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