Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 648236 |
Datum | 07.10.2010 21:39 MSG-Nr: [ 648236 ] | 20720 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Markus Perschl
Ich verwette ein Monatsgehalt, das besonders jetzt wo die demographischen Probleme vor der Türe stehen, sich das Modell (denn als mehr sehe ich das vorerst nicht an) wie das hier diskutierte in NRW, sich flächendeckend nicht durchsetzen wird da sich besonders Feuerwehren auf dem Lande vehement wehren werden.
Warum? Meisnt du, daß du unter den Feuerwehren "auf dem Lande" einen geringeren Anteil an Tauglichen vorfinden wirst als in der Stadt?
Geschrieben von Markus PerschlSo gut das auch gemeint ist.
Dann brauch aber keiner heulen, wenn im dienstlichen Kontext FA absehbare Schäden davontragen, die nicht als Unfälle zu bezeichnen sind und dementsprechend nicht durch die Unfallkassen getragen werden.
MkG
Marc
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