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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW39 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648252
Datum08.10.2010 00:13      MSG-Nr: [ 648252 ]20857 x gelesen

Geschrieben von Sebastian SchmitzFür die G26.6 ist auch keine Einverständniserklärung nötig, weil sie für AGT eine Pflichtuntersuchung und auch im Anhang der ArbMedVV erwähnt wird. Bei allen Pflicht- und Angebotsuntersuchen wird den Arbeitgeber / Leiter der Feuerwehr IMMER nur mitgeteilt, ob "tauglich", tauglich, unter den Voraussetzungen" und "nicht tauglich" und nicht mehr! In der Einverständniserklärung wird auch nicht mehr verlangt.

Dann sehe ich da kein so großes Problem.

Man kann jetzt sicher darüber streiten, ob alle der genannten Untersuchungen wirklich nötig sind oder nicht. Aber der Dienstherr kann - mangels genauer Vorgaben - diese Untersuchungen als notwendig ansehen. Das tut er bei den hauptamtlichen ja in der Regel auch.

Wenn ich persönlich dann aus dem Einsatzdienst rausfalle, würde mich das auch ärgern. Das ändert aber nichts daran, dass diese Untersuchungen sinnvoll sein können. Schaust Du dir die Tätigkeiten eines FA mal an, dann entsprechen sie durchaus dem, wofür die Untersuchungen vorgesehen sind.

Geschrieben von Sebastian SchmitzEs geht um den Unterschied zwischen Pflicht- bzw., Angebotsuntersuchung nach ArbMedVV. Angebotsuntersuchungen sind "freiwillige" Untersuchungen, zu den man gehen kann oder nicht!

Sobald der Dienstherr diese Untersuchungen als Vorraussetzung für den Dienst ansieht, dann ist es kein "Angebot" mehr.

Geschrieben von Sebastian SchmitzIn der freien Wirtschaft ist es also nicht möglich zu sagen: "Wenn Du nicht diese freiwillige Untersuchung wahrnimmst und von deinen Recht zurücktrittst, mir das Ergebnis (sei es auch nur "Tauglich" oder "nicht tauglich!) nicht mitzuteilen, schließ ich dich von der deiner Tätigkeit aus!

Ich bin mir persönlich nicht sicher, ob das tatsächlich so ist. Davon abgesehen, ist die Feuerwehr (insbesondere die Frewillige) nicht die "freie Wirtschaft". Gerade, wenn es um sowas geht.

Geschrieben von Sebastian SchmitzWieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr? Auf welches Recht beruft er sich?


Auf die Aussage "muss körperlich und geistig geeignet sein"? Wenn Du eine passende Definition dafür findest, sag bescheid.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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