Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Böswillige Alarmierung | 9 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 648265 |
Datum | 08.10.2010 08:20 MSG-Nr: [ 648265 ] | 2795 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Brandmeldeanlage
Ganz einfach,
weil es die Kameraden interessiert ob entsprechende Person(en) zur Rechenschaft gezogen wird/werden.
Wenn das nämlich Schule macht, dann wird m.E. bald niemand mehr vom Arbeitsplatz,Freizeit etc. den Weg zum Fw-haus nehmen, könnte ja ein Fehlalarm sein....
Ist denke ich nicht motivierend(grade dazu in kleinen oder kleineren Ortschaften) wenn z.B. 12 x im Jahr alarmiert wird,es sich herausstellt das davon 8x böswillig alarmiert wurde,weil evtl. jemand gern sehen will schnell wie die FA das Gerätehaus und in welcher Stärke verlassen können,dann besteht m.E. ganz schnell die Gefahr das der ein oder andere FA nicht mehr zum Gerätehaus kommt, weil mal wieder seine Zeit vertrödelt wurde.
Bei Fehlalarm bzw. Meldungen von BMA sieht die Sache erstmal anders aus..sollte man sich schon vergewissern ob nicht doch irgendwas sein könnte.
Gruß Lars
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