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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böswillige Alarmierung | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648293 | ||
Datum | 08.10.2010 10:46 MSG-Nr: [ 648293 ] | 2609 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Harald Schramke Aber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend. Ich vermute, dass das möglich wäre. Vielleicht sogar in Form einer kleinen Pressemeldung auch an die Öffentlichkeit. (Wenn es denn ein kleiner Ort war, hier in der großen Stadt interessiert sich die Presse für sowas bestimmt nicht...) Gruß, Henning | ||||
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