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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBöswillige Alarmierung9 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648293
Datum08.10.2010 10:46      MSG-Nr: [ 648293 ]2609 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Harald SchramkeAber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend.

Ich vermute, dass das möglich wäre.

Vielleicht sogar in Form einer kleinen Pressemeldung auch an die Öffentlichkeit.
(Wenn es denn ein kleiner Ort war, hier in der großen Stadt interessiert sich die Presse für sowas bestimmt nicht...)

Gruß,
Henning



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 07.10.2010 10:57 Lars7 B.7, Zwinge
 07.10.2010 13:23 Bern7har7d G7., München
 07.10.2010 13:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:27 Hara7ld 7S., Köln
 08.10.2010 10:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:20 Lars7 B.7, Zwinge
 08.10.2010 11:32 Stef7an 7R., Garnsdorf
 08.10.2010 11:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.10.2010 11:41 Stef7an 7R., Garnsdorf

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