Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 648407 |
Datum | 09.10.2010 12:18 MSG-Nr: [ 648407 ] | 20617 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian SchmitzAuf welches Recht beruft er sich?
Vielleicht auf eine Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Gefahr von Atemgifte: Logisch, G 26
Arbeiten auf dem Dach: G 41
Arbeiten als Fahrer oder z.B. mit der DL: G 25
Arbeiten mit gef Stoffen (Blut ect.) G 42
Körperliches Arbeiten: G 46
Geschrieben von Sebastian SchmitzWieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr?
Er muß als Leiter der Feuerwehr den Kopf hinhalten, wenn Leute eingesetzt werden, die für diese Arbeiten nicht geeignet waren / sind.
Er bietet also "Angebotsuntersuchengen" an, die erstmal freiwillig sind. Wer nicht hingeht oder wo der Arzt sagt " nicht Tauglich bzw nicht geeignet", wird für diese Tätigkeit nicht mehr eingesetzt.
Ich vershe die ganze Sache nicht, wer bei der G 26 durchfällt, darf unter Atemschutz nicht mehr eingesetzt werden, das weiß jeder und sieht (fast) jeder ein. Wenn aber einer auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr Einsatzdiensttauglich ist, ist das scheinbar nicht weiter schlimm. Muss denn erst jemand beim Einsatz sterben?
Gruß
Heinrich
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|