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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW | 39 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8K., Mechernich / NRW | 648434 | ||
Datum | 09.10.2010 16:28 MSG-Nr: [ 648434 ] | 20615 x gelesen | ||
**Wenn aber einer auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr Einsatzdiensttauglich ist, ist das scheinbar nicht weiter schlimm. Muss denn erst jemand beim Einsatz sterben? ** Sterben muss ja nun keiner! Bei körperlichen Beschwerden oder Einschränkungen ist normalerweise der Dienst in der Feuerwehr beendet. Zumindest war es bei mir mal so. Da wurde auch keine arbeitsmedizinische Untersuchung oder ähnliches Verlangt. | ||||
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