News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechte | 19 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 648693 | ||
Datum | 11.10.2010 16:34 MSG-Nr: [ 648693 ] | 6451 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald Schramke Im Zweifel könntest du auch ohne Unfall wegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht gemacht. Sicher? Auf einschlägigen Info-Flyern, welche die Landespolizeien und Landesfeuerwehrverbände mehrer Bundesländer gemeinsam mit dem ADAC herausgebracht haben (Beispiel SH), wird ja genau diese Vorgehensweise (Vorfahren bei "rot", um Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen) vorgeschlagen. Ansonsten: Ich habe da zwar rechtlich keine Ahnung - würde aber wie so oft davon ausgehen, dass da das Gericht den Einzelfall betrachten muss und man nicht pauschal die Schuldfrage klären kann. Wie hat sich der Fahrer beim "überfahren" der roten Ampel verhalten (vorsichtig vorgetastet oder überhastet in die Kreuzung eingefahren?), wie haben die anderen Verkehrsteilnehmer reagiert oder eben auch nicht (überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Handy o.ä.)? MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|