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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Erfassung der Mitarbeiter im Brandfall | 11 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 648737 | ||
Datum | 11.10.2010 22:06 MSG-Nr: [ 648737 ] | 5861 x gelesen | ||
Nabend, ich habe ein wenig gegoogelt, werde aber nicht fündig: Wo gibt es denn gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, bei einem "normalen" Unternehmen (nicht AKW, Chemie oder sowas) technische und organisatorische Vorkehrungen für einen Räumungsalarm zu treffen und die Anwesenheit am Sammelplatz nachzuhalten? Viele Grüße Adrian Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | ||||
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