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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Erfassung der Mitarbeiter im Brandfall | 11 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Schramberg / BW | 648740 | ||
Datum | 11.10.2010 22:13 MSG-Nr: [ 648740 ] | 5905 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert ich habe ein wenig gegoogelt, werde aber nicht fündig: Wo gibt es denn gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, bei einem "normalen" Unternehmen (nicht AKW, Chemie oder sowas) technische und organisatorische Vorkehrungen für einen Räumungsalarm zu treffen und die Anwesenheit am Sammelplatz nachzuhalten? Kann jetzt die Frage nach der gesetzlichen Regelung nicht beantworten, aber bei uns kommt regelmässig die Versicherung bzw, der VdS und prüft solche Dinge. Danach richtet sich dann die zu zahlende Summe für die Versicherung. Das "zieht" event. auch mehr als gesetzliche Vorschriften. Gruss Markus | ||||
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