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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Regale, Prüfpflicht | 30 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 648834 | ||
Datum | 12.10.2010 16:15 MSG-Nr: [ 648834 ] | 10644 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino wo steht das denn nun wieder? Hallo, Möglicherweise im Brandschutzkonzept der Halle, welches als Bestandteil der Baugenehmigung erstellt wurde? Wenn die Sprinkleranlage nur für Lagerhöhen von 1,8m ausgerechnet wurde, muss ich alle 1,8m eine Sprinklerebene haben, oder? Pauschal ist das sicher nicht so! Wir haben Regale mit und ohne Ebenensprinklerung im Betrieb. Das hängt von der verwendeten Sprinkleranlage ab. In einem Lager mit verfahrbarem Palettenregal von fast 14m Höhe, reicht eine entsprechende Deckensprinklerung, sofern die Anlage passend berechnet wurde. In einem anderen Lager haben wir in einem 11m-Regal jede zweite Ebene gesprinklert. Nach meinem Kennniststand muss das Regal 1x jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden. In einem Betriebsbuch müssen dann noch wöchentliche Sichtkontrollen des Regalwartes dokumentiert werden. So zumindest die mündliche Auskunft unseres DEKRA-Beraters. Details müsste ich nachlesen. | ||||
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