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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaVergütung Brandschutzbeauftragter10 Beiträge
AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648855
Datum12.10.2010 19:36      MSG-Nr: [ 648855 ]13421 x gelesen
Infos:
  • 12.10.10 LFS BaWü: Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten

  • Hallo Stefan,

    wenn ich das richtig lese, bist du in dem Betrieb, in dem du arbeitest, Brandschutzbeauftragter.
    Also beziehst du für deine Tätigkeit als Arbeitnehmer Geld. Du übst die Tätigkeit wärend deiner Arbeitszeit aus? Dann erhältst du bereits eine "Entschädigung", nämlich deinen Lohn.
    Du machst es außerhalb der Regelarbeitszeit? Dann sollte es auf dein Stundenkonto gehen, du arbeitest schließlich für den Betrieb.
    Solltest du meinen, das dir der Arbeitgeber eine Einmal-Prämie zahlen soll, weil er durch deine Feuerwehrtätigkeit dir eine für ihn kostenpflichtige Ausbildung erspart und er somit eine nicht unerhebliche Menge Geld gespart hat, ist dieses sicher Verhandlungssache. Schau mal im Internet nach, was die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kosten würde und präsentiere das, wenn du magst, dem Arbeitgeber.

    Gruß

    Johannes



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     12.10.2010 18:32 Stef7an 7K., Fulda
     12.10.2010 19:36 ., Esslingen
     12.10.2010 20:17 ., Bad Hersfeld
     12.10.2010 21:03 Stef7an 7K., Fulda
     12.10.2010 21:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.10.2010 21:09 ., Dinslaken
     12.10.2010 21:44 Mart7in 7L., Illingen
     13.10.2010 08:56 Thom7as 7K., Hermeskeil
     13.10.2010 15:08 Stef7an 7K., Fulda
     13.10.2010 15:37 Mart7in 7L., Illingen

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