Hallo Stefan,
wenn ich das richtig lese, bist du in dem Betrieb, in dem du arbeitest, Brandschutzbeauftragter.
Also beziehst du für deine Tätigkeit als Arbeitnehmer Geld. Du übst die Tätigkeit wärend deiner Arbeitszeit aus? Dann erhältst du bereits eine "Entschädigung", nämlich deinen Lohn.
Du machst es außerhalb der Regelarbeitszeit? Dann sollte es auf dein Stundenkonto gehen, du arbeitest schließlich für den Betrieb.
Solltest du meinen, das dir der Arbeitgeber eine Einmal-Prämie zahlen soll, weil er durch deine Feuerwehrtätigkeit dir eine für ihn kostenpflichtige Ausbildung erspart und er somit eine nicht unerhebliche Menge Geld gespart hat, ist dieses sicher Verhandlungssache. Schau mal im Internet nach, was die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kosten würde und präsentiere das, wenn du magst, dem Arbeitgeber.
Gruß
Johannes
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