Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Vergütung Brandschutzbeauftragter | 10 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 648862 |
Datum | 12.10.2010 20:17 MSG-Nr: [ 648862 ] | 9961 x gelesen |
Infos: | 12.10.10 LFS BaWü: Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Stefan Kolbsicherlich sind einige von Euch aufgrund ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann auch als Brandschutzbeauftragter an ihrem Arbeitsplaz tätig.
Ja, das ist eine gängige Masche. Doof nur, daß man (bis auf einige BL) im Feuerwehrbereich für diese Tätigkeit nicht ausgebildet wird. Manche AG hoffen sich so die Kosten für die Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten zu ersparen.
Geschrieben von Stefan KolbSeit einiger Zeit diskutiere ich nun mit meiner Chefin über die Vergütung dieser Aufgabe.
Ist die Tätigkeit vom Niveau vergleichbar mit deiner derzeitigen Position und entstehen nicht noch zusätzliche Arbeitsstunden, so ist das letztendlich mit deinem Gehalt sauber ausgeglichen. Für eventuell daraus resultierende Mehrarbeit dürfte ihr auch allgemeine Regelungen haben, die da dann auch anwendbar wären.
Problematisch wird es allenfalls wenn das Niveau der BS-Beauftragtentätigkeit stark von der Primärfunktion im Betrieb abweicht. Da ist ggf. die Gasamtposition neu zu bewerten.
MkG
Marc
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| 12.10.2010 18:32 |
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Stef7an 7K., Fulda |
| 12.10.2010 19:36 |
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., Esslingen |
| 12.10.2010 20:17 |
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., Bad Hersfeld | |