Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648879 |
Datum | 12.10.2010 22:08 MSG-Nr: [ 648879 ] | 15666 x gelesen |
Geschrieben von Patrick Hempelentweder es klappt oder klappt nicht. Es zu akzeptieren, das es nicht klappt, ist aber auch eine äußerst bescheidene Lösung.
Ansonsten:
1. Angehörige der Wehr, die dieses Strafgeld offenbar eingeführt hat, sind hier im Forum auch vertreten und können da sicher etwas mehr zu sagen.
2. Entschuldigen kann man sich immer.
3. Das Strafgeld steht zwar auf der Homepage der Stadt, in einer Satzung konnte ich es nicht finden. Daher gehe ich davon aus, dass es eine rein absprachgemäße Sache innerhalb dieser Wehr ist. Und dabei spielt es keine Rolle, was das Forum davon hält.
4. Der Ausbildungsplan dieser Wehr ist (gegenüber den Mindestforderungen) sehr großzügig, es werden lt. Homepage jeweils 2 inhaltsgleiche Termine zu einem Thema durchgeführt, so dass auch verhinderte relativ einfach die Chance haben, am Ball zu bleiben - und Anwesenheitspflicht besteht nur bei einem der beiden Termine. Wenn dann trotzdem jemand meint, ohne Entschuldigung fernbleiben zu müssen, finde ich es gegenüber den anderen (und insbesondere den vorbereitenden Ausbildern) nur fair, wenn er dafür einen Beitrag leisten soll, der der Allgemeinheit zu Gute kommt.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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| 12.10.2010 21:13 |
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Patr7ick7 H.7, Groitzsch |
| 12.10.2010 21:22 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 12.10.2010 21:25 |
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Patr7ick7 H.7, Groitzsch |
| 12.10.2010 22:08 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 12.10.2010 22:20 |
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., Kirchheim unter Teck | |