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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648928 | ||
Datum | 13.10.2010 10:26 MSG-Nr: [ 648928 ] | 14168 x gelesen | ||
Ich bin wahrlich kein Freund von Karteileichen - aber wenn jemand auf die Idee käme, ein solches "Strafgeld" zu verlangen, würde ich ihn auflaufen lassen. Es handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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