Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648932 |
Datum | 13.10.2010 10:44 MSG-Nr: [ 648932 ] | 13931 x gelesen |
Geschrieben von Thomas RuppelEs handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit. So einen Quark hatte ich früher oder später erwartet.
Meine Güte, das ist keine volljuristisch perfektionierte Sanktion, sondern eine ganz simple gemeinsame Absprache einer Gruppe von Menschen, wie es sie zu hunderttausenden in diesem Land mit den unterschiedlichsten Hintergründen gibt. Und du willst ernsthaft ne rechtliche Grundlage?
Geschrieben von Thomas Ruppelaber wenn jemand auf die Idee käme, ein solches "Strafgeld" zu verlangen, würde ich ihn auflaufen lassen. Wenn es eine solche funktionierende Absprache in meiner Gruppe gäbe, und es käme jemand, dem das nicht passt, dann würde ich ihn ganz einfach laufen lassen. Wenn es für den Interessenten an sowas hängt, brauch ich denjenigen eben nicht.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|