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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648934 | ||
Datum | 13.10.2010 10:50 MSG-Nr: [ 648934 ] | 13963 x gelesen | ||
Thomas hat Recht. Du kannst zwar ein "Strafgeld" einführen, die Zahlung aber nicht durchsetzen weil die rechtliche Grundlage fehlt. D.h. du kannst im Prinzip niemanden zwingen zu zahlen. Und selbst eine Entpflichtung bei Nichtzahlung stünde rechtlich auf ganz schwachen Beinen. Im Fußballverein kannst du jemanden rauswerfen wenn er nicht zahlt, da gibts keine Regularien zu. In der Feuerwehr ist das ganz anders. Da könnten auch schonmal Gerichte bemüht werden wenn es der Gefeuerte drauf anlegt. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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