Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648942 |
Datum | 13.10.2010 11:08 MSG-Nr: [ 648942 ] | 13856 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian KruppSo einen Quark hatte ich früher oder später erwartet.
Quark? Bei dem Druck, der schnell innerhalb einer Wehr aufgebaut wird, wenn immer wieder auf diese Zahlungen gedrängt wird?
Geschrieben von Sebastian Kruppvolljuristisch perfektionierte Sanktion
Genau. Das wird in den meisten Fällen rechtswidriger Dummfug sein.
Geschrieben von Sebastian KruppUnd du willst ernsthaft ne rechtliche Grundlage?
Ja. Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr. Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen.
Und Wehrführer, die das nicht wahrhaben wollen, müssen eben aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.
Die Feuerwehr ist nun einmal auch (nach außen hin) im Bereich der Eingriffsverwaltung tätigt. Wir lassen eine Million Leute regelmäßig in Rechte Dritter eingreifen, ohne auch nur annähernd die gleichen Voraussetzungen an Ausbildung zu fordern, die jeder Dorfpolizist und jede noch so schlecht ausgebildete Gemeindeverwaltung i.e.S. erfüllen muss.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.
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