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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648949 | ||
Datum | 13.10.2010 11:15 MSG-Nr: [ 648949 ] | 13729 x gelesen | ||
Zuständig ist mMn die Verwaltung, sprich der Bürgermeister. Der delegiert das dann ggf. an das hauseigene Rechtsamt oder an den Vertragsanwalt. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das der Paragraph jemals angewandt wurde. Vorher wird der Kamerad entpflchtet und gut ist. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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