Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648950 |
Datum | 13.10.2010 11:16 MSG-Nr: [ 648950 ] | 13780 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Thomas RuppelGibt es bei euch irgendeine Zuständigskeitsverordnung dafür? Kann mir nicht vorstellen, dass dies den "Wehrführern" überlassen wird. Im LBKG habe ich zumndest dafür nichts gefunden.
Das wird dann wohl über die Gemeindeverwaltung bzw. die Gebietskörperschaft gehen, die ja Träger des Brandschutzes in RLP ist und durch die Wehrführer etc. informiert wird, wie die Dienstbeteiligung aussieht. Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin und den Paragraphen 37 persönlich für völligen Quatsch halte.
Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung.
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