Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648958 |
Datum | 13.10.2010 11:35 MSG-Nr: [ 648958 ] | 13682 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian KruppDas die Welt schlecht ist wusste ich ja, aber das sie so von Feuerwehrverbrechen durchsetzt ist, war mir neu.
Sowohl Forschungsergebnisse als auch Beobachtungen von Freunden, die in der Kommunalverwaltung arbeiten, gehen davon aus, dass 1/3 bis zur Hälfte aller Verwaltungsakte rechtswidrig sind.
Die jeweiligen Gemeinden setzen einfach darauf, dass der Bürger es a) nicht merkt, b) schon nicht gegen klagen wird.
Und ein guter Teil davon wird durch Feuerwehrleute direkt im Einsatz ausgeprochen bzw. kommt dann (bei Kostenbescheiden) aus der jeweiligen Verwaltung i.e.S. Gerade weil, wie gesagt, der Tiefpunkt des (rechtlichen) Ausbildungsniveaus regelmäßig in der (freiwilligen) Feuerwehr erreicht wird.
Am Verwaltungsgericht habe ich Kostenbescheide von Feuerwehren gesehen, die rechtswidrig waren, bis sich die Balken biegen.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.
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