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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 648964 | ||
Datum | 13.10.2010 11:46 MSG-Nr: [ 648964 ] | 13779 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Ruppel Ja. Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr. Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen. Damit dürfen die Beamten im Landratsamt (Kat-Behörde) auch keinen gemeinsamen Lotto-Tippschein ausfüllen? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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