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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648969 | ||
Datum | 13.10.2010 11:55 MSG-Nr: [ 648969 ] | 13730 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Wenn per "Mehrheitsbeschluss" festgelegt wird, dass alle mitmachen müssen und wenn es Repressalien gibt gegen die, die trotzdem nicht mitmachenUnd das läuft ja schließlich immer so. Die Unmengen von Landratsamtstippbeamtengemeinschaftsklagen und Feuerwehrstrafzahlungsverweigerersuiziden zeigen das ja deutlich. Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!" | ||||
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