Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 649005 |
Datum | 13.10.2010 14:46 MSG-Nr: [ 649005 ] | 9775 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Der KSA ist aber eben nicht die Unfallversicherung!
Die versichert nach dem SGB und da ist eine Menge drin, denn selbst verbotswidriges Handeln schließt den Versicherungsfall nicht aus.
Bitte nicht immer diese Ammenmärchen, dass man nicht versichert ist. Lehrt lieber verantwortungsvolles Verhalten und droht nicht mit dem Verlust des Versicherungsschutzes!
Gruß
Sebastian
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