Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 649021 |
Datum | 13.10.2010 15:32 MSG-Nr: [ 649021 ] | 13567 x gelesen |
Mahlzeit.
Geschrieben von Sebastian KruppUnd das läuft ja schließlich immer so.
Wenn es so laufen würde, dann wäre das Beispiel meines Vorposters ein tauglicher Vergleich gewesen. Offensichtlich sind wir uns einig, dass das nicht der Fall ist.
Geschrieben von Sebastian KruppFeuerwehrstrafzahlungsverweigerersuiziden
Rein praktisch kennen viele FM(SB) nicht nur die Rechtsgrundlagen ihrer Feuerwehrtätigkeit (mit ihren Möglichkeiten und Grenzen) nicht so wirklich, sondern auch nicht ihre eigenen Rechte und Pflichten als FM(SB). Was in beiden Fällen i.d.R. dazu führt, dass man es eben so macht, wie man es schon immer gemacht hat. Das geht so lange gut, bis einer mal nicht damit einverstanden ist. Das kann der Kunde sein, der mit dem Kostenbescheid nicht einverstanden ist oder der Verkehrsteilnehmer, der den Eingriff in den Straßenverkehr zu seinen Lasten nicht dulden mag. Oder halt der noch-FM(SB), der im Gegensatz zu den letzten Kandidaten ein "du bist raus, weil ich das sage" seines Wehrführers nicht akzeptiert. Oft genug bricht dann für die (rechtswidrig) Handelnden eine Welt zusammen, weil "wir das doch immer schon so gemacht haben" und vor allem weil "wir das doch alles ehrenamtlich machen".
Wer sich mit solchen Details (wie in diesem Teilthread diskutiert) möglichst lange nicht belasten möchte, wird in diesem Forum ja auch nicht dazu gezwungen. Der darf dann aber auch nicht auf ungeteilten Beifall hoffen, wenn er o.g. Argumente in einer Diskussion über rechtliche Themen einbringt.
Gruß,
Henning
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