Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649070 |
Datum | 13.10.2010 19:44 MSG-Nr: [ 649070 ] | 13487 x gelesen |
Geschrieben von Thomas RuppelVolle Zustimmung. Gerade dann, wenn man mal deutlich gesagt bekommt, dass die letzte Ausschreibung (sofern es überhaupt eine gab) rechtswidrig war, der letzte Kostenbescheid leider falsch geschrieben, die letzte interne Maßregelung keine Grundlage hatte - dann kommt sofort das Wehklagen über die fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit.
Lieber keine ehrenamtliche Arbeit, als falsche.
Nur noch kurz bevor ich es Sebastian nachmache und es lasse:
Dir ist der Unterschied zwischen einer falschen Ausschreibung, der fehlerhaften Auslegung der Gesetzeslage, des fehlerhaften Gebührenbescheids und der rein freiwilligen "Strafzahlung" schon klar?
Schlimmer finde ich es, wenn Satzungen gebraucht werden in denen der fast automatische Ausschluss nach x Diensten geregelt ist.
Entweder sind da alle so regelgetreu oder so blöde das es anders nicht verstanden wird, such es dir aus.
Da ist mir die immer mit Augenmaß angewande Art der "Bestrafung" ala Getränkekasse oder geselliger Abend wesentlich lieber und menschlicher.
Wers trotz allem nicht begreift.....
Peter
PS: Apropos Henning, wer nie erscheint hat auch keinerlei Problem jemals etwas erlassen zu bekommen.
Genau das soll aber ja auch nicht Sinn dieser Maßnahme sein. Ganz nebenbei haben bereits unsere Altvorderen solche Dinge ähnlich geregelt. Damals allerdings mit Statuten an die sich jeder halten mußte.
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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