Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 649077 |
Datum | 13.10.2010 20:24 MSG-Nr: [ 649077 ] | 9011 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspitzenanhänger
Tragkraftspritzenfahrzeug
Siehe § 35 StVO Sonderrechte. Auch ein FA im Privat-Kfz kann Sonderrechte auf der Fahrt zum Alarmplatz/Einsatzort in Anspruch nehmen. Es wurde hier schon richtigerweise das Beispiel Bayern mit den TSA gemacht. Und selbstverständlich darf ein Feuerwehr-Fz - wie übrigens alle anderen Fz auch - nur mit der zugelassenen Personenzahl (= Sitzplätze) besetzt werden.
Sieben Mann im TSF = Unzulässig.
Kinder im Feuerwehr-Fz beim Tag der offenen Tür = Unzulässig (ausser wenn entsprechende Kinderrückhaltesysteme installiert sind).
Es handelt sich um meine persönliche Meinung !
-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --
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