Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 649085 |
Datum | 13.10.2010 21:01 MSG-Nr: [ 649085 ] | 13488 x gelesen |
Geschrieben von Peter LieffertzDir ist der Unterschied zwischen einer falschen Ausschreibung, der fehlerhaften Auslegung der Gesetzeslage, des fehlerhaften Gebührenbescheids und der rein freiwilligen "Strafzahlung" schon klar?
Diese rein "freiwillige" Zahlung ist genauso freiwillig wie die Teilnahme an irgend welchen Aufnahmeritualen die auch mal gerne vor dem Strafrichter enden.
Wozu das ganze. Wichtiger ist, dass derjenige sich wirklich abmeldet. und mit 0,50 oder auch 3€ kommst du nicht wirklich weit. Der eine oder andere macht dann vielleicht sogar einen Dauerauftrag draus ;-)
Dazu kommt die üblichen Problematik solcher Schwarzkassen. Das selbe, was man (außerhalb von Ba-Wü und ohne (möglichst eigetragenem) Verein mit irgend welchen Getränkekassen, Fest- und Feierkassen hat,... Also Steuerrecht, Erbschaftsrcht, Bürgerliches Recht,...
Warum sollte man sich das alles antun? Für die Disziplin hilft es nicht wirklich und mich würde so etwas nur nerven.
Wer partout keine Zeit für den Dienst hat soll sich möglichst frühzeitig entschuldigen. Wenn eine fortgesetzte Nichtteilnahme am Dienst besteht, dann gibt es andere Möglichkeiten, die man dann ins Auge fassen muß.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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