Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649087 |
Datum | 13.10.2010 21:17 MSG-Nr: [ 649087 ] | 13360 x gelesen |
Geschrieben von Christian FischerDiese rein "freiwillige" Zahlung ist genauso freiwillig wie die Teilnahme an irgend welchen Aufnahmeritualen die auch mal gerne vor dem Strafrichter enden.
Ach nu komm....
Geschrieben von Christian FischerWozu das ganze. Wichtiger ist, dass derjenige sich wirklich abmeldet. und mit 0,50 oder auch 3€ kommst du nicht wirklich weit. Der eine oder andere macht dann vielleicht sogar einen Dauerauftrag draus ;-)
Jepp, magst du konsequent sein? Nur das meinte ich im direkten Satz.
Geschrieben von Christian FischerDazu kommt die üblichen Problematik solcher Schwarzkassen.
Ich ahnte es fast das dies kommt.
Was genau hindert denn den Privatmann das gesammelte Geld einer Gruppe von Menschen zu sammeln und zu verwahren?
Geschrieben von Christian FischerWarum sollte man sich das alles antun? Für die Disziplin hilft es nicht wirklich und mich würde so etwas nur nerven.
Du verstehst oder willst es falsch verstehen. Die Kameradschaft regelt das ohne das der Silberlitzenonkel da was sagen muss.
Geschrieben von Christian FischerWer partout keine Zeit für den Dienst hat soll sich möglichst frühzeitig entschuldigen. Wenn eine fortgesetzte Nichtteilnahme am Dienst besteht, dann gibt es andere Möglichkeiten, die man dann ins Auge fassen muß.
Nur was hilft mehr?
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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