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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Hilfe, zu viele Einsatzkräfte. | 47 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 649091 | ||
Datum | 13.10.2010 22:19 MSG-Nr: [ 649091 ] | 8853 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Magnus Hammerl Geschrieben von Henning Koch Zuständige Stelle ist in dem Fall die Haftpflichtversicherung. Siehe §839 BGB, Absatz 1 Satz 2. Geschrieben von Magnus Hammerl Insbesondere, wenn es zum Beispiel um die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse geht usw. Den daraus entstehenden finanziellen Nachteil muss der FM(SB) dann von der Gemeinde zurückfordern. Gruß, Henning | ||||
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