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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Prozess wg. tödlichem Brand infolge einer Himmelslaterne | 2 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649324 | ||
Datum | 15.10.2010 08:46 MSG-Nr: [ 649324 ] | 4193 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Du wirst vermutlich weder grob fahrlässig und erst recht nicht Vorsatz im Bezug auf eine Brandstiftung aus dem Start einer Himmelslaterne ableiten können... Wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung muss sich heute ein 23-jähriger vor dem Landgericht Siegen verantworten. Er soll während einer privaten Feier im Mai 2009 in Siegen mit einer sogenannten Himmelslaterne ein Feuer ausgelöst haben, durch das ein zehnjähriger Junge an einer Rauchvergiftung starb. Der Westen WDR Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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