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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 650055 | ||
| Datum | 20.10.2010 18:27 MSG-Nr: [ 650055 ] | 29796 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Reichart Gibt's dafür auch eine Rechtsgrundlage? nu, gibts ... zum verbrennen von pflanzlichen Abfällen: Seit 2009 ist im Landkreis Görlitz laut Pflanzenabfallverordnung das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten. Auch im April und Oktober. Das heißt, es gibt keine Ausnahmegenehmigungen mehr.Vom Verbot nicht betroffen sind lediglich Traditionsfeuer. Das sind Oster- oder Hexenfeuer. ansonsten gibts noch ne Lagerfeuerlaubnis fürs Stadtgebiet ... Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | ||||
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