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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beiträge | ||
| Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 650066 | ||
| Datum | 20.10.2010 22:21 MSG-Nr: [ 650066 ] | 29503 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Funzt natuerlich nur, wenn die Post das zeitlich von der Gemeinde zum Kreis schaffen kann. Aus Sicht der FW bringt die Anmeldung nichts, auch wenn sie die Leitstelle erreicht: Sie nutzt nur dem Betreiber des Nutzfeuers als Absicherung. Der Leitstelle bringt sie nichts, denn wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, werden die zuständigen Kräfte alarmiert, weil der Leitstelle die Möglichkeit fehlt, zu klären, ob es sich bei dem Grund des Anrufs um das angemeldete Nutzfeuer handelt, oder doch um ein reales Schadenfeuer... Da kann man einwenden was man will... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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