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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 650100 | ||
Datum | 21.10.2010 12:33 MSG-Nr: [ 650100 ] | 8105 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Herbert Rehm Die Begründung lautet: Der Kandidat wohnt nicht im Ausrückebezirk ( ausserhalb der Stadtgrenzen) dann müsste die Stadt, wenn sie konsequent handeln würde ihn auch aus dem DIenst entlassen. § 3 Aktive Mitglieder Hier steht nichts von einer Unterscheidung zwischen aktivem Dienst an sich und einer Führungsposition. Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Einerseits toleriert die Stadt anscheinend einen Verstoss gegen die Satzung ( hier: aktiven Dienst ) anderseits beruft sie sich auf genau diesen Passus und verweigert die Bestellung dieser Führungskraft. [Vorausgesetzt die Mustersatzung wurde auch so als Satzung in der betroffenen Stadt erlassen] Was sagt das zuständige Feuerwehrgesetz zu der Thematik "Mitgliedschaft obwohl man nicht im Ort wohnt arbeitet" ? MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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