Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge |
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 650130 |
Datum | 21.10.2010 17:48 MSG-Nr: [ 650130 ] | 7595 x gelesen |
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Persönliche Nachricht (über myForum)
Hallo!
Geschrieben von ---Herbert Rehm--- <
Habt Ihr ähnliches erlebt?
Gibt es -speziell in Schleswig-Holstein- andere Kommunen in denen der
Wehrvorstand nicht innerhalb der Gemeinde-/Stadtgrenzen wohnt?
Wenn es diese Fragen gab, wie wurde das bei euch gelöst?/q>
ich kenne den aktuellen Kommentar von Mücke zum BrandSchG nicht, aber selbe Meinung wird auch hier vertreten. FA die nicht im Ort bzw. Gemeinde wohnen sind keine aktiven Mitglieder im eigentlichen Sinne, sondern nur Einsatzkräfte. Ähnlich wie bei einer Doppelmitgliedschaft am Wohnort und am Arbeitsort. Und diese "Einsatzkräfte" haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und sind in keine Vorstandsfunktion wählbar. Hier vertritt.man sogar die Meinung, das Abstimmungen an denen die "Einsatzkräfte" mitgestimmt haben im schlechtesten Falle unwirksam sind.
Wenn das so wirklich stimmt, und danach sieht das ja aus, hat man sich bei der Überarbeitung der Mustersatzungen seitens IM und LFV ein ziemliches Eigentor.geschossen. Gleiches gilt ja aktuell bei JFs wo mehrere FFs eine JF bilden.
Gruß
Hauke
Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung.
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!
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