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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vorstandswahlen in der Ortsfeuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Fire8fig8hte8r N8., Bad Schwartau / Schleswig-Holstein | 650147 | ||
Datum | 21.10.2010 19:58 MSG-Nr: [ 650147 ] | 7486 x gelesen | ||
Hallo Jan, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber ich denke hier hat jemand von seinem Bürostuhl aus nach "Aktenlage" entschieden! Hier hat es keine weitere Prüfung gegeben! Mit dem "Ausrückebezirk" ist tatsächlich das Stadt-/Gemeindegebiet gemeint, das entspricht auch der Aussage des Gesetzgebers - hier Innenministerium S.-H.. Wir rücken natürlich auch überörtlich aus, doch das ist laut Definition nicht der "Ausrückebezirk" sondern wird als "nachbarschaftliche Löschhilfe" bezeichnet. Doch es geht auch um die persönliche und fachliche Eignung. Diese ist hier meiner Meinung nach vollkommen unberücksichtigt geblieben. Einem Kameraden, dem nach über 25 Jahren Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung die persönliche Eignung abgesprochen wird, muss ich einfach beistehen. Und ja, bei uns ist es so wie in ganz Schleswig-Holstein, ehrenamtliche Verantwortung wollen nur noch die Wenigsten übernehmen. Der Nachwuchs ist bei uns noch nicht gefärdet. Wir haben in der Stadt eine hervorragende Jugendabteilung - ca. 60 Mitglieder. Vielen Dank für deine beipflichtenden Worte kamaradschaftliche Grüße an die Westküste Herbert Die Inhalte der von mir geschriebenen Beiträge oder Kommentare geben ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder. Sollte es zu den Inhalten Fragen oder gar Beschwerden geben, so bitte ich um Benachrichtigung. | ||||
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